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6 Comments

  1. Mike Mertens
    1. Januar 2014 @ 14:25

    hallo,
    ich habe mir ein playstation plus abo bestellt und bei mir war es genau so wie es hier in der beschreibung zulesen ist ,
    playstation plus ist auch fsk 18
    ich bin noch minderjährig (16).
    also das paket geht zurück (das ist jetzt 1 tag her)
    meine frage ist : ich habe mit gutschein bezahlt …bekomme ich denn trotztem das geld als gutschrifft auf mein amazon konto???

    MFG Mike Mertens

    Reply

    • admin
      1. Januar 2014 @ 18:28

      Hallo Mike,

      ja, Amazon wird den Gutscheinwert deinem Kundenkonto gutschreiben, da geht nichts verloren, keine Bange. Es kann nur ein paar Tage dauern.

      Reply

  2. Lau
    27. August 2014 @ 12:03

    Hallo,
    Ich habe mir schon einige Sachen Fsk 18 geholt. Ich musste nie nen ausweis zeigen (bin 15). Macht sich Amazon nicht dadurch Strafbar? Oder ist es der Paketdienst? Können meine Eltern das Versandhaus anzeigen oder ist das auf eigene kosten? Mfg

    Reply

    • admin
      27. August 2014 @ 15:50

      Ich gehe mal davon aus, dass Amazon die Artikel als “Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe” versendet und sich an damit an die Gesetze gehalten hat. Damit wäre der Paketdienst schuld, der die Artikel ohne Altersnachweis an dich ausgeliefert hat. Er hätte sich strafbar gemacht.

      Reply

  3. Her
    29. März 2015 @ 19:59

    Hallo,
    Ich wollte fragen, wie es mit den entstandenen Kosten dadurch aussieht? Die Lieferkosten + Aufwandskosten vom Lieferanten müssen doch auch irgendwie beglichen werden, wenn die Bestellung zurückgeschickt wird.
    Außerdem ist es Urkundenfälschung, wenn man ein falsches Geburtsdatum angibt. Wie sieht es also mit der Rechtslage aus?

    Mfg. Her

    Reply

    • admin
      4. Juni 2015 @ 19:35

      Hallo,

      wenn das Game direkt von Amazon – und nicht von einem Drittanbieter – verkauft wurde, bekäme der Besteller den vollen Kaufpreis inkl. Versandkosten zurück. Der Verkufer bliebe auf seinen Unkosten sitzen. Nach meiner Einschätzung ist es keine Urkundenfälschung, wenn man sich bei der Anmeldung für ein Online-Kaufhaus älter macht, also das Geburtsdatum fälscht. So ein Anmeldeformular ist nämlich keine Urkunde. Nützen würde das allerdings nichts, weil der Postbote den Ausweis vom Käufer sehen will.

      Reply

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